Nachdem meine Kollegin hier die Funktionsweise einer Wärmepumpe erklärt hat, möchte ich nun auf die Fördermöglichkeiten der Wärmepumpe durch den Staat zu sprechen kommen.
Der Blog wird nicht auf einmal erstellt, sondern aktuell ergänzt!
Es werden nur Neubau Förderprogramme besprochen und dargestellt!
Luft-/Wasserwärmepumpen (NEUBAU)
Jahresarbeitszahl muss größer oder gleich 3.5 sein
a.) Bauantrag vor dem 01.01.2009
5 €/qm Wohn- oder Nutzfläche, max. 850 € je Wohneinheit bzw.
10% der Investitionskosten
b.) Bauantrag nach dem 31.12.2008
3,75 €/qm Wohn- oder Nutzfläche, max. 637,50 € je Wohneinheit bzw.
7,5% der Investitionskosten
Wasser-/Wasser oder Sole-/Wasserwärmepumpe (NEUBAU)
Jahresarbeitszahl muss größer oder gleich 4.0 sein!
a.) Bauantrag vor dem 01.01.2009
10 €/qm Wohn- oder Nutzfläche, max. 2.000 € je Wohneinheit bzw.
10% der Investitionskosten
b.) Bauantrag nach dem 31.12.2008
7,50 €/qm Wohn- oder Nutzfläche, max. 1,500 € je Wohneinheit bzw.
7,5% der Investitionskosten
Fortsetzung folgt. Nähere Angaben finden Sie auch hier