Hauskauf beim Bauträger – Die 8 wichtigen Regeln
1. Die angebotenen und beplanten Grundstücke befinden sich im Besitz des Bauträgers. Keine Trennung zwischen Bauleistung und Grundstückskauf. Spart zwar bei richtiger Konstruktion etwas Geld, führt aber zu erheblichen Risiken bei der Vertragsabwicklung für den Hauskäufer.
2. Sie sollten Hauskäufer und nicht Bauherr sein. Das sind sie dann, wenn Sie einen Bauträgerkaufvertrag abschließen. Sie tragen als Hauskäufer kein klassisches Bauherrenrisiko wie z. B. ungeeigneter nicht tragfähiger Baugrund oder Bodenverunreinigungen.
3. Alle zur Durchführung erforderlichen Versicherungen wie z. B. Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung und Feuerrohbauversicherung sollten vom Bauträger abgeschlossen worden sein.
4. Lassen Sie sich eine Bankbürgschaft nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) für ALLE geleisteten Anzahlungen geben. Sie minimieren dadurch erheblich das Insolvenzrisiko.
5. Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe falls der garantierte Fertigstellungszeitpunkt nicht eingehalten wird.
6. Baubschreibung und Baupläne sollten Vertragsbestandteil des Bauträgerkaufvertrages sein. Lassen Sie in den Plänen und der Baubeschreibung die Dinge mit aufnehmen, die Ihnen wichtig sind. Der Bauträger weiß nicht auf was sie besonderen Wert legen und wird sich logischerweise nur an das halten, was in der Baubeschreibung und in den Plänen verbindlich vereinbart wurde.
7. Der Bauträger soll die gesamte Abwicklung des Objektes für Sie übernehmen. Das heißt auch, dass die Hausanschlüsse (wie z. B. Gas, Wasser, Strom, Telekom, Kabelfernsehen etc.) vom Bauträger mit organiesiert werden sollen. Der Hausanschluss soll natürlich im Kaufpreis enthalten sein.
8. Die Gewährleistung soll für das Bauwerk 5 Jahre betragen und evtl. für wasserdichte Keller eine Verlängerung auf 10 Jahre beinhalten.
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